© Sandra Hirschke / fundus.media
Das Wiedereintrittsverfahren ist einfach: Sie vereinbaren mit der Pfarrerin/ dem Pfarrer einen Termin und erklären schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder die Erziehungsberechtigten. Mit der Bestätigung der Pfarrerin/ des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
Falls vorhanden bitte mitbringen (wenn die Dokumente nicht vorhanden sind, gibt es unkomplizierte Lösungen):
Rechte und Pflichten als Kirchenmitglied
www.ekhn.de...
... ist möglich durch eine Erklärung auf dem Bürgerbüro (Standesamt).
Wer aus der Kirche austritt verliert alle Pflichten (Kirchensteuer) und Rechte (das Patenamt zu übernehmen; Wahlrecht bei der KV-Wahl, etc.) der Kirchenmitgliedschaft.
Die Zusage Gottes in der Taufe bleibt bestehen: Du hast Ansehen bei Gott und bist ihm jederzeit willkommen.